Neues Gesetz
für den traurigen Fall der Totgeburt
01.01.2025
Eine starke Online-Petition zusammen mit öffentlichem Druck hat Wirkung gezeigt:
Noch in diesem Jahr, also 2025 tritt ein neuer sogenannter gestaffelter Mutterschutz in Kraft, der im traurigen Fall einer Totgeburt nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt. Denn auch Frauen, die schon im ersten Drittel der Schwangerschaft eine Fehlgeburt haben, brauchen oft eine Schonfrist, um sich mental wie körperlich zu erholen. Bislang haben Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden und deren Ungeborene weniger als 500 Gramm wiegen, keinen Anspruch auf Regeneration. In Deutschland erleidet fast jede 3. Frau eine Fehlgeburt.
Tagesschau: Der lange Kampf für Mutterschutz nach Fehlgeburten
