Elternzeit

Arbeiten pausieren
oder reduzieren
für die Kinderbetreuung?

Elternzeit

Arbeiten pausieren
oder reduzieren
für die Kinderbetreuung?

Elternzeit

Elternzeit ist die Zeit, in der ein Elternteil, Mutter oder Vater, der Arbeitnehmer/in ist infolge der Kinderbetreuung und –erziehung die Arbeitszeit ganz oder auf bis zu 32 Wochenstunden reduziert.

Grundsätzlich kann jeder Elternteil die Elternzeit insgesamt drei Jahre, also ab Geburt bis zum Ende des dritten Lebensjahres seines Kindes nehmen. Nicht nur die leiblichen Elternteile können Elternzeit nehmen, sondern auch Adoptivelternteile und in bestimmten Konstellationen die Großeltern. In besonderen Familiensituationen wie zum Beispiel Patch-Work-Familien und Regenbogenfamilien gibt es auch Möglichkeiten auf Elternzeit. Ferner können bis zu zwei Jahre des gesamten 3-Jahres-Zeitraumes der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstages des Kindes genommen werden. Dies ist durch die alleinige frist- und formgerechten Geltendmachung durch den arbeitnehmenden Elternteil gegenüber seinem Arbeitgebenden möglich. Eine Zustimmung des Arbeitgebenden ist nicht erforderlich. Die Elternzeit kann sogar bei einem neuen Arbeitgebenden in Anspruch genommen werden, falls zwischenzeitlich ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat.

Logo Tine Trojan Elternanwältinin Köln

Die wichtigsten Fakten zur Elternzeit:

Zeitraum: 3 Jahre = 36 Monate, die du flexibel in Anspruch nehmen kannst
Mütter und Väter haben Anspruch auf jeweils 36 Monate Elternzeit. Die meisten Elternteile entscheiden sich dafür, die Elternzeit zu Beginn, also nach der Geburt des Kindes zu nehmen. Jedes Elternteil hat aber auch das Recht, einen Teil des gesamten Anspruchs auf Elterngeld, nämlich 24 Monate für den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Bindungswirkung: 2 Jahre ab Inanspruchnahme
Mit der Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes tritt die sogenannte Bindungswirkung ein. Das bedeutet, alle Zeiträume, die du innerhalb der nächsten zwei Jahre anmeldest, sind verbindlich und eine Änderung, in welcher Weise auch immer, ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebenden möglich.

Dauer: drei Zeitabschnitte
Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit von 36 Monaten in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt.
Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Fristen für die Mitteilung der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgebenden
Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für Elternzeit, die zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn.

Kannst du während der Elternzeit arbeiten? Wenn ja, wieviel?
Jeder Elternteil kann innerhalb seiner Elternzeit seine bisherige Arbeitszeit (in der Regel betrifft das di Vollzeitarbeitszeit) für mindestens zwei Monate auf bis zu drei Zeitabschnitte zwischen 15 und 32 Stunden in der Woche verringern, also während Elternzeit in Teilzeit wechseln, oder die Arbeit ganz ruhen lassen (Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit), um sich um der Kinderbetreuung und -erziehung zu widmen.

Während der Elternzeit müssen die Elternteile also nicht arbeiten, beziehungsweise lediglich in Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden. Wenn ein oder beide Elternteile während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für die Teilzeittätigkeit.

Gerne berate ich Sie hinsichtlich Ihrer Elternzeit, Situation und den Möglichkeiten.

Unter welchen Voraussetzungen hat ein Elternteil Anspruch darauf, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten?

Während der Elternzeit dürfen Elternteile jeweils bis zu 32 Woche Stunden in Teilzeit arbeiten. Es kommt dabei nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt.

Falls die folgenden Voraussetzungen vorliegen, kannst du als Elternteil gegenüber deinem Arbeitgeber verlangen, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten:

  • Du arbeitest schon länger als sechs Monate ohne Unterbrechungen bei deinem Arbeitgeber.
  • Es sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer*innen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Du kannst einfach die einzelnen Arbeitnehmenden zählen. Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt.
  • Du möchtest mindestens zwei Monate lang in Teilzeit arbeiten, konkret mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche.
  • Der Arbeitgebende macht keine dringenden betrieblichen Gründe geltend, die rechtlich haltbar sind und somit gegen deine Teilzeit sprechen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber der Arbeit in Teilzeit nicht zustimmen. Ist der Arbeitgeber aber damit einverstanden, können die Eltern – unabhängig von der Gesetzes- und Rechtslage – trotzdem mit ihm vereinbaren, dass sie während der Elternzeit vorübergehend in Teilzeit arbeiten.

Falls die Eltern schon vor ihrer Elternzeit in Teilzeit von maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet haben, können sie diese Teilzeitarbeit auch während der Elternzeit fortsetzen.

Elternzeit

Elternzeit ist die Zeit, in der ein Elternteil, Mutter oder Vater, der Arbeitnehmer/in ist infolge der Kinderbetreuung und –erziehung die Arbeitszeit ganz oder auf bis zu 32 Wochenstunden reduziert.

Grundsätzlich kann jeder Elternteil die Elternzeit insgesamt drei Jahre, also ab Geburt bis zum Ende des dritten Lebensjahres seines Kindes nehmen. Nicht nur die leiblichen Elternteile können Elternzeit nehmen, sondern auch Adoptivelternteile und in bestimmten Konstellationen die Großeltern. In besonderen Familiensituationen wie zum Beispiel Patch-Work-Familien und Regenbogenfamilien gibt es auch Möglichkeiten auf Elternzeit. Ferner können bis zu zwei Jahre des gesamten 3-Jahres-Zeitraumes der Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstages des Kindes genommen werden. Dies ist durch die alleinige frist- und formgerechten Geltendmachung durch den arbeitnehmenden Elternteil gegenüber seinem Arbeitgebenden möglich. Eine Zustimmung des Arbeitgebenden ist nicht erforderlich. Die Elternzeit kann sogar bei einem neuen Arbeitgebenden in Anspruch genommen werden, falls zwischenzeitlich ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat.

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Zeitraum: 3 Jahre = 36 Monate, die du flexibel in Anspruch nehmen kannst
Mütter und Väter haben Anspruch auf jeweils 36 Monate Elternzeit. Die meisten Elternteile entscheiden sich dafür, die Elternzeit zu Beginn, also nach der Geburt des Kindes zu nehmen. Jedes Elternteil hat aber auch das Recht, einen Teil des gesamten Anspruchs auf Elterngeld, nämlich 24 Monate für den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Bindungswirkung: 2 Jahre ab Inanspruchnahme
Mit der Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes tritt die sogenannte Bindungswirkung ein. Das bedeutet, alle Zeiträume, die du innerhalb der nächsten zwei Jahre anmeldest, sind verbindlich und eine Änderung, in welcher Weise auch immer, ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebenden möglich.

Dauer: drei Zeitabschnitte
Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit von 36 Monaten in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes liegt.
Eine Verteilung auf weitere beziehungsweise mehr als drei Zeitabschnitte ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Fristen für die Mitteilung der Elternzeit gegenüber dem Arbeitgebenden
Die Anmeldefrist für die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beträgt sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit. Für Elternzeit, die zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen werden soll, beträgt die Frist 13 Wochen vor deren Beginn.

Kannst du während der Elternzeit arbeiten? Wenn ja, wieviel?
Jeder Elternteil kann innerhalb seiner Elternzeit seine bisherige Arbeitszeit (in der Regel betrifft das di Vollzeitarbeitszeit) für mindestens zwei Monate auf bis zu drei Zeitabschnitte zwischen 15 und 32 Stunden in der Woche verringern, also während Elternzeit in Teilzeit wechseln, oder die Arbeit ganz ruhen lassen (Elternzeit ohne Teilzeittätigkeit), um sich um der Kinderbetreuung und -erziehung zu widmen.

Während der Elternzeit müssen die Elternteile also nicht arbeiten, beziehungsweise lediglich in Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden. Wenn ein oder beide Elternteile während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für die Teilzeittätigkeit.

Gerne berate ich Sie hinsichtlich Ihrer Elternzeit, Situation und den Möglichkeiten.

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Unter welchen Voraussetzungen hat ein Elternteil Anspruch darauf, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten?

Während der Elternzeit dürfen Elternteile jeweils bis zu 32 Woche Stunden in Teilzeit arbeiten. Es kommt dabei nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den monatlichen Durchschnitt.

Falls die folgenden Voraussetzungen vorliegen, kannst du als Elternteil gegenüber deinem Arbeitgeber verlangen, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten:

  • Du arbeitest schon länger als sechs Monate ohne Unterbrechungen bei deinem Arbeitgeber.
  • Es sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer*innen bei deinem Arbeitgeber beschäftigt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Du kannst einfach die einzelnen Arbeitnehmenden zählen. Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt.
  • Du möchtest mindestens zwei Monate lang in Teilzeit arbeiten, konkret mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche.
  • Der Arbeitgebende macht keine dringenden betrieblichen Gründe geltend, die rechtlich haltbar sind und somit gegen deine Teilzeit sprechen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber der Arbeit in Teilzeit nicht zustimmen. Ist der Arbeitgeber aber damit einverstanden, können die Eltern – unabhängig von der Gesetzes- und Rechtslage – trotzdem mit ihm vereinbaren, dass sie während der Elternzeit vorübergehend in Teilzeit arbeiten.

Falls die Eltern schon vor ihrer Elternzeit in Teilzeit von maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet haben, können sie diese Teilzeitarbeit auch während der Elternzeit fortsetzen.