Basis Elterngeld & Elterngeld Plus
Flexibel kombinierbar & teilzeittauglich
Basis Elterngeld & ElterngeldPlus
Flexibel kombinierbar & teilzeittauglich
Basis Elterngeld & Elterngeld Plus
Elterngeld
Das Elterngeld soll die wirtschaftliche Existenz von Familien sichern und fehlendes Erwerbseinkommen der Elternteile ausgleichen, welches wegfällt, weil diese nach der Geburt ihr Kind betreuen und erziehen und deshalb weniger Lohnarbeit leisten können. Gleichzeitig soll es den Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sorgen.
Jeder Elternteil selbständig, kannst Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn er/sie folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Das Kind selbst betreut und erzieht
- mit deinem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- beantragender Elternteil und ihr/sein Kind leben in Deutschland lebt
- das Elternteil nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeitet, während des Elterngeldbezuges
- das familiäre zu versteuernde Jahresnettoeinkommen von beiden Elternteilen zusammen für Geburten ab dem 01.04.2025 als Paar oder Alleinerziehende*r weniger als 175.000 Euro beträgt.
Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate. Das Basiselterngeld könnt ihr als Elternteile zusammen bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Kindes beziehen. Die Monate können frei untereinander aufgeteilt werden. Derjenige, der kürzer Elterngeld bezieht, muss mindestens zwei Monate (Partnermonate) beantragen. Nur ein Basiselterngeldmonat kann gleichzeitig von beiden Elternteilen genommen werden. Das ElterngeldPlus bietet euch die doppelt so lange zeitliche Unterstützung, aber mit einer geringeren monatlichen Auszahlung – 150€ bis 900€ statt 300 bis 1.800 €. Wenn ihr gemeinsam in Teilzeit arbeiten wollt, stehen euch die Partnerschaftsbonusmonate zur Verfügung, bei denen beide Elternteile 4 Monate ElterngeldPlus beziehen können
Begrifflichkeiten – Was ist was?
Basiselterngeld (EG)
Das Basiselterngeld kannst du für 12 Monate erhalten. Beantragen beide Elternteile für mindestens zwei Monate Elterngeld, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können für höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen. Bei besonders früh geborenen Kindern, die die Voraussetzungen der Frühgeburt erfüllen, kann dies den Bezug von Basiselterngeld verlängern.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
Basiselterngeld können Sie als Elternteil nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate ihres Kindes beziehen. Die Bezugsmonate können Sie zwischen sich, also den beiden Elternteilen frei aufteilen. Jeder kann zwischen 2 und 12 Monate nutzen.
Während ihr Basiselterngeld erhaltet, können Sie in Teilzeit arbeiten, jedoch höchstens bis zu 32 Stunden pro Woche.
Die wichtige Neuerung für Geburten ab dem 01.04.2024, dass beide Elternteile nicht mehr als einen Basiselterngeldmonat gleichzeitig, also zur selben Zeit gemeinsam, nehmen dürfen.
ElterngeldPlus (EGPlus)
ElterngeldPlus können Sie als Elternteil doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
ElterngeldPlus ist besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen: Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das monatliche ElterngeldPlus auch höher als die Hälfte vom monatlichen Basiselterngeld sein. Trotzdem können Sie das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. Dadurch steht Ihnen dann in bestimmten Konstellationen insgesamt mehr Elterngeld zu.
Partnermonate
Die Partnermonate sind zwei zusätzliche Monate in Form des Basiselterngeld oder vier zusätzliche Monate in Form des ElterngeldPlus, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen.
Dann können Sie statt 12 Monate Basiselterngeld zusammen 14 Monate Basiselterngeld bekommen oder doppelt so lang in Form des ElterngeldPlus´. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile Elterngeld beantragen und derjenige, der einen kürzeren Zeitraum Elterngeld beantragt, mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.
Diese zwei Monate müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt genommen werden. Diese Monate müssen nicht aneinandergereiht am Stück genommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Auch wenn der zweite Monat erst am Ende dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden soll, muss der Elternteil ihn bereits bei der Anmeldung des ersten Elternzeit-Monats ankündigen. Der Grund dafür liegt rechtlich in dem sogenannten „Bindungszeitraum von zwei Jahren“.
Partnerschaftsbonus
Der sogenannte Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen wollen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Sie haben dann einen Anspruch auf bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Den Partnerschaftsbonus können Sie als Eltern für mindestens zwei und maximal vier Monate beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.
Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau in diesem Umfang Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im jeweiligen Lebensmonat des Kindes durchschnittlich arbeiten. Dabei kommt es auf die Stunden an, die ihr tatsächlich arbeitet
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, geben Sie im Antrag an, wie viele Partnerschaftsbonusmonate Sie nehmen und auf welche Monate Sie diese verteilen möchten.
Gerne berate ich Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Elterngeld Situation und den Möglichkeiten.
Basis Elterngeld & Elterngeld Plus
Elterngeld
Das Elterngeld soll die wirtschaftliche Existenz von Familien sichern und fehlendes Erwerbseinkommen der Elternteile ausgleichen, welches wegfällt, weil diese nach der Geburt ihr Kind betreuen und erziehen und deshalb weniger Lohnarbeit leisten können. Gleichzeitig soll es den Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sorgen.
Jeder Elternteil selbständig, kannst Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn er/sie folgende Voraussetzungen erfüllst:
- Das Kind selbst betreut und erzieht
- mit deinem Kind zusammen in einem gemeinsamen Haushalt lebt
- beantragender Elternteil und ihr/sein Kind leben in Deutschland lebt
- das Elternteil nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeitet, während des Elterngeldbezuges
- das familiäre zu versteuernde Jahresnettoeinkommen von beiden Elternteilen zusammen für Geburten ab dem 01.04.2025 als Paar oder Alleinerziehende*r weniger als 175.000 Euro beträgt.
Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate. Das Basiselterngeld könnt ihr als Elternteile zusammen bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Kindes beziehen. Die Monate können frei untereinander aufgeteilt werden. Derjenige, der kürzer Elterngeld bezieht, muss mindestens zwei Monate (Partnermonate) beantragen. Nur ein Basiselterngeldmonat kann gleichzeitig von beiden Elternteilen genommen werden. Das ElterngeldPlus bietet euch die doppelt so lange zeitliche Unterstützung, aber mit einer geringeren monatlichen Auszahlung – 150€ bis 900€ statt 300 bis 1.800 €. Wenn ihr gemeinsam in Teilzeit arbeiten wollt, stehen euch die Partnerschaftsbonusmonate zur Verfügung, bei denen beide Elternteile 4 Monate ElterngeldPlus beziehen können
Begrifflichkeiten – Was ist was?
Basiselterngeld (EG)
Das Basiselterngeld kannst du für 12 Monate erhalten. Beantragen beide Elternteile für mindestens zwei Monate Elterngeld, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende können für höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen. Bei besonders früh geborenen Kindern, die die Voraussetzungen der Frühgeburt erfüllen, kann dies den Bezug von Basiselterngeld verlängern.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
Basiselterngeld können Sie als Elternteil nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate ihres Kindes beziehen. Die Bezugsmonate können Sie zwischen sich, also den beiden Elternteilen frei aufteilen. Jeder kann zwischen 2 und 12 Monate nutzen.
Während ihr Basiselterngeld erhaltet, können Sie in Teilzeit arbeiten, jedoch höchstens bis zu 32 Stunden pro Woche.
Die wichtige Neuerung für Geburten ab dem 01.04.2024, dass beide Elternteile nicht mehr als einen Basiselterngeldmonat gleichzeitig, also zur selben Zeit gemeinsam, nehmen dürfen.
ElterngeldPlus (EGPlus)
ElterngeldPlus können Sie als Elternteil doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
ElterngeldPlus ist besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen: Wenn Sie neben dem Elterngeld Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben, kann das monatliche ElterngeldPlus auch höher als die Hälfte vom monatlichen Basiselterngeld sein. Trotzdem können Sie das ElterngeldPlus doppelt so lange erhalten. Dadurch steht Ihnen dann in bestimmten Konstellationen insgesamt mehr Elterngeld zu.
Partnermonate
Die Partnermonate sind zwei zusätzliche Monate in Form des Basiselterngeld oder vier zusätzliche Monate in Form des ElterngeldPlus, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen.
Dann können Sie statt 12 Monate Basiselterngeld zusammen 14 Monate Basiselterngeld bekommen oder doppelt so lang in Form des ElterngeldPlus´. Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile Elterngeld beantragen und derjenige, der einen kürzeren Zeitraum Elterngeld beantragt, mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.
Diese zwei Monate müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt genommen werden. Diese Monate müssen nicht aneinandergereiht am Stück genommen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Auch wenn der zweite Monat erst am Ende dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden soll, muss der Elternteil ihn bereits bei der Anmeldung des ersten Elternzeit-Monats ankündigen. Der Grund dafür liegt rechtlich in dem sogenannten „Bindungszeitraum von zwei Jahren“.
Partnerschaftsbonus
Der sogenannte Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen wollen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Sie haben dann einen Anspruch auf bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Den Partnerschaftsbonus können Sie als Eltern für mindestens zwei und maximal vier Monate beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.
Es ist nicht nötig, dass Sie in jeder einzelnen Woche genau in diesem Umfang Teilzeit arbeiten. Entscheidend ist, wie viele Wochenstunden Sie im jeweiligen Lebensmonat des Kindes durchschnittlich arbeiten. Dabei kommt es auf die Stunden an, die ihr tatsächlich arbeitet
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, geben Sie im Antrag an, wie viele Partnerschaftsbonusmonate Sie nehmen und auf welche Monate Sie diese verteilen möchten.
Gerne berate ich Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Elterngeld Situation und den Möglichkeiten.