Arbeitsrecht - Wiedereinstieg & Teilzeit
Anspruch auf alten Arbeitsplatz?
Arbeitszeit reduzierbar?
Wie flexibel muss der Arbeitgeber Rücksicht nehmen?
Arbeitsrecht - Wiedereinstieg & Teilzeit
Arbeiten pausieren
oder reduzieren
für die Kinderbetreuung?
Arbeitsrecht - Wiedereinstieg & Teilzeit
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit ist für viele Eltern ein sensibler und entscheidender Schritt. Häufig stehen dabei nicht nur organisatorische Herausforderungen im Vordergrund, sondern auch rechtliche Fragen: Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Kann ich meine Arbeitszeit reduzieren? Und wie flexibel muss mein Arbeitgeber auf meine familiäre Situation Rücksicht nehmen? Genau hier setze ich an.
Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten rund um den Wiedereinstieg und unterstützen Sie dabei, eine für Sie passende und rechtssichere Lösung zu finden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung von Teilzeitansprüchen – sei es während der Elternzeit oder im Anschluss daran. Ich prüfe für Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht und begleiten Sie bei der Antragstellung sowie in möglichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.
Darüber hinaus klären wir Fragen zur konkreten Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses nach der Rückkehr: Welche Tätigkeit muss Ihnen angeboten werden? Ist eine Versetzung zulässig? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat und Sie mehr Flexibilität benötigen? Auch bei Konflikten, etwa wenn Teilzeitwünsche abgelehnt werden oder es zu Benachteiligungen kommt, stehen wir Ihnen beratend, mediierend oder – wenn erforderlich – auch durchsetzungsstark vor dem Arbeitsgericht zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Wiedereinstieg so sicher und planbar wie möglich zu gestalten. Denn nur wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, kann der Spagat zwischen Familie und Beruf nachhaltig gelingen.
Arbeitsrecht - Wiedereinstieg & Teilzeit
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit ist für viele Eltern ein sensibler und entscheidender Schritt. Häufig stehen dabei nicht nur organisatorische Herausforderungen im Vordergrund, sondern auch rechtliche Fragen: Habe ich Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz? Kann ich meine Arbeitszeit reduzieren? Und wie flexibel muss mein Arbeitgeber auf meine familiäre Situation Rücksicht nehmen? Genau hier setze ich an.
Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten rund um den Wiedereinstieg und unterstützen Sie dabei, eine für Sie passende und rechtssichere Lösung zu finden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung von Teilzeitansprüchen – sei es während der Elternzeit oder im Anschluss daran. Ich prüfe für Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht und begleiten Sie bei der Antragstellung sowie in möglichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.
Darüber hinaus klären wir Fragen zur konkreten Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses nach der Rückkehr: Welche Tätigkeit muss Ihnen angeboten werden? Ist eine Versetzung zulässig? Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat und Sie mehr Flexibilität benötigen? Auch bei Konflikten, etwa wenn Teilzeitwünsche abgelehnt werden oder es zu Benachteiligungen kommt, stehen wir Ihnen beratend, mediierend oder – wenn erforderlich – auch durchsetzungsstark vor dem Arbeitsgericht zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihnen den Wiedereinstieg so sicher und planbar wie möglich zu gestalten. Denn nur wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, kann der Spagat zwischen Familie und Beruf nachhaltig gelingen.

